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Die Goldene Bulle von 1356 — das Grundgesetz des Reiches

1356 · Reich & Recht

Die Goldene Bulle von 1356 legte fest, wer den römisch-deutschen König wählt und wie: sieben Kurfürsten, Entscheidung durch einfache Mehrheit, keine Bestätigung durch den Papst. Sie beendete damit ein Jahrhundert von Doppelwahlen und Thronstreitigkeiten und blieb 450 Jahre lang in Kraft — bis zum Ende des Reiches 1806. Kein anderes Reichsgesetz hat so lange gehalten.

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Das Problem, das sie löste

Das Reich war ein Wahlreich, kein Erbreich. Wer wahlberechtigt war, stand jedoch nirgends verbindlich geschrieben. Das Ergebnis waren Doppelwahlen: zwei Könige, zwei Anhängerschaften, Krieg. Dazu kam der Anspruch des Papstes, die Wahl prüfen und den Gewählten bestätigen zu müssen — ein Hebel, der seit dem Investiturstreit immer wieder angesetzt wurde.

Karl IV. war selbst aus einer strittigen Wahl hervorgegangen und kannte den Preis. Die Goldene Bulle ist deshalb kein philosophischer Entwurf, sondern eine Verfahrensordnung: Sie beschreibt, wer einlädt, wo man sich trifft, in welcher Reihenfolge abgestimmt wird und was gilt, wenn jemand nicht erscheint.

Die sieben Kurfürsten

Festgeschrieben wurden drei geistliche und vier weltliche Wähler:

Entscheidend war die Regel der einfachen Mehrheit: Vier Stimmen genügten, die Unterlegenen mussten das Ergebnis anerkennen. Damit war die Doppelwahl rechtlich erledigt. Ebenso wichtig: Die Kurfürstentümer wurden für unteilbar erklärt und nach dem Erstgeburtsrecht vererbt — eine Stimme konnte nicht durch Erbteilung zersplittern.

Was sie dem Papst nahm

Die Bulle erwähnt ein päpstliches Bestätigungsrecht schlicht nicht. Der Gewählte führte sofort die Königsherrschaft aus, ohne auf Rom zu warten. In einem Text, der jedes Detail des Verfahrens regelt, ist dieses Schweigen die eigentliche Aussage — eine offene Absage hätte einen Konflikt erzwungen, den Karl IV. nicht suchte.

Der Kaisertitel blieb davon unberührt: Dafür war weiter die Krönung durch den Papst vorgesehen. Erst Maximilian I. nahm 1508 den Titel „erwählter römischer Kaiser" ohne Romfahrt an.

Warum sie 450 Jahre hielt

Die Goldene Bulle stärkte die Kurfürsten dauerhaft. Sie erhielten Regalien, Gerichtshoheit und faktische Landesherrschaft; das Bündnisverbot für Städte richtete sich gegen deren aufsteigende Macht. Der König gewann Verfahrenssicherheit, die Fürsten gewannen Autonomie — beide Seiten hatten ein Interesse am Fortbestand.

Genau das erklärt ihre Langlebigkeit und zugleich die Schwäche des Reiches: Das Gesetz, das den Thronstreit beendete, schrieb auch fest, dass Macht bei den Territorien lag, nicht in der Mitte. Verändert wurde die Zahl der Kurfürsten später nur dreimal — 1623 (Bayern statt Pfalz), 1648 (Pfalz zusätzlich, achte Kur) und 1692 (Hannover). Die UNESCO nahm die Urkunde 2013 in das Weltdokumentenerbe auf.

Häufige Fragen

Was regelte die Goldene Bulle von 1356?

Sie legte fest, dass sieben Kurfürsten den römisch-deutschen König mit einfacher Mehrheit wählen, ohne Bestätigung durch den Papst, und regelte das Wahlverfahren im Detail.

Wer waren die sieben Kurfürsten?

Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier sowie der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgraf von Brandenburg.

Warum heißt sie „Goldene Bulle"?

Nach der bulla aurea, der goldenen Siegelkapsel an der Urkunde. Der Name bezeichnet die Beglaubigungsform, nicht den Inhalt.

Wer erließ die Goldene Bulle?

Kaiser Karl IV., beschlossen auf den Reichstagen von Nürnberg und Metz im Jahr 1356.

Wie lange galt die Goldene Bulle?

Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806, also rund 450 Jahre. Sie ist damit das langlebigste Reichsgesetz.

Quellen

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